Wenn Sie einen Überweisungsschein aus dem alten Quartal haben, müssen Sie sich 

im neuen Quartal KEINEN NEUEN ÜBERWEISUNGSSCHEIN besorgen.

Sie kommen zu uns in die Praxis und bezahlen bei uns die 10 € Praxisgebühr.
Dann bekommen sie von uns:

  • Quittung über die Zahlung der Praxisgebühr
  • gültigen Überweisungsschein für Ihren Hausarzt
  • gültigen Überweisungsschein für Ihren Überweiser
Mit den Überweisungsscheinen können Sie dann zum Hausarzt oder Überweiser gehen und müssen dort keine Praxisgebühr bezahlen, da sie einen gültigen Überweisungsschein vorweisen können.

Somit ersparen Sie sich viele Wege und viel Zeit.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.